01 Räumlichkeiten mieten
Ob Schulung, Handwerkskurs oder Privatanlass – miete jetzt den passenden Raum im Ausbildungszentrum Bern. Zentral gelegen, bestens ausgestattet und flexibel buchbar.
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Häufig gestellte Fragen
Wie viel im Voraus müssen die Räumlichkeiten reserviert werden?
Die Räumlichkeiten müssen mindestens 7 Tage vor Mietbeginn reserviert werden.
Kann eine Buchung storniert werden?
Buchungen können zu folgenden Konditionen storniert werden:
- bis 14 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
- 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- weniger als 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises
Wie ist die Parksituation vor Ort?
Vor dem Gebäude können kostenlos ca. 12 Autos abgestellt werden. Innerhalb von 5 – 10 min Fussmarsch gibt es verschiedene kostenpflichtige Parkmöglichkeiten.
Wie erreicht man den Standort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln?
Das Ausbildungszentrum Bern ist in 6 min Fussmarsch ab der Bushaltestelle «Bern, Gewerbeschule» oder in 13 min direkt ab Bahnhof Bern erreichbar.
Was gibt es für Verpflegungsmöglichkeiten?
Vor Ort steht ein Aufenthaltsraum mit Mikrowellen zur Verfügung, in dem mitgebrachte Mahlzeiten aufgewärmt werden können. Wer lieber auswärts isst, erreicht in fünf Minuten zu Fuss die Mensa der GIBB sowie diverse Restaurants im Berner Lorrainequartier. Auch die Migros ist nicht weit weg.
Wie läuft die Schlüsselübergabe?
Wir haben eine Schlüsselbox. Der Code wird spätestens 24 Stunden vor Mietbeginn mitgeteilt. Nach Mietende ist der Schlüssel wieder in die Box zu legen.
Muss selbst geputzt werden?
Wir bitten darum, die Räumlichkeiten besenrein zu hinterlassen. Entsprechende Wischutensilien stehen zur Verfügung. Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen.
Erhalten Mitglieder und Sponsoren Rabatt?
Unsere Verbandsmitglieder und Ausbildungssponsoren der Stufe «Platin» erhalten 20 % Rabatt auf die angegebenen Preise.
Wer ist für das Einholen von Bewilligungen zuständig?
Alle nötigen Bewilligungen, wie etwa eine gastgewerbliche Einzelbewilligung, sind von den Mietenden selbst bei der zuständigen Behörde zu beantragen.