Ich habe Fragen zur Mitgliedschaft

Kann ich als Privatperson Mitglied vom Berner Baumeisterverband werden?

Nein, das ist zurzeit nicht möglich. Eine Mitgliedschaft ist Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe vorbehalten.

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um in den Berner Baumeisterverband aufgenommen zu werden?

Die ordentliche Mitgliedschaft ist für alle im Kanton Bern (mit Ausnahme des französischsprachigen Berner Juras) ansässigen und im Handelsregister eingetragenen Unternehmungen des Bauhauptgewerbes möglich. Die Unternehmung muss dem LMV unterstellt sein und die Inhaber / Leiter der Unternehmung müssen als Fachleute anerkannt werden.

Wie kann ich mit meinem Unternehmen dem Berner Baumeisterverband beitreten?

Sende das vollständig ausgefüllte Beitrittsformular zusammen mit dem Handelsregisterauszug an den Berner Baumeisterverband, Florastrasse 13, 3005 Bern oder per E-Mail an info@berner-baumeister.ch. Der Vorstand entscheidet anschliessend, ob das Unternehmen in den Verband aufgenommen wird.

Sind Mitglieder des Berner Baumeisterverbands automatisch Mitglieder des Schweizerischen Baumeisterverbands?

Ja. Wer unserem Verband beitritt, wird automatisch auch Mitglied des SBV und profitiert von allen Vorteilen. Die Mitgliedschaft beim Berner Baumeisterverband ist Voraussetzung für eine Mitgliedschaft beim SBV.

Was sind die Vorteile einer Verbandsmitgliedschaft?

Als Verbandsmitglied profitiert dein Unternehmen unter anderem von:

  • Kostenlosen Beratungen in den Schwerpunkten Recht, Bildung sowie Technik und Betriebswirtschaft
  • Einem grossen Branchennetzwerk im Kanton Bern und darüber hinaus
  • Zugang zu wertvollen Informationen aus dem aktuellen Geschehen in der Baubranche
  • Vorlagen wie Verträge, Branchenstatistiken, Kalkulationen und viele Weitere
  • Vergünstigungen auf unser gesamtes Aus- und Weiterbildungsangebot
  • Kostenloser Zugang zu Fachgruppen, Versammlungen und weiteren Anlässen

Wie hoch ist der Jahresbeitrag?

Der Jahresbeitrag setzt sich aus einem Grund-, einem Mitglieder- und einem Ausbildungsbeitrag zusammen. Mitglieder- und Ausbildungsbeitrag sind abhängig von der SUVA-Lohnsumme deines Unternehmens. Mit dem Beitragsrechner kannst du den Jahresbeitrag deiner Unternehmung genau ausrechnen.

Ich möchte einer Fachgruppe beitreten

Was muss ich erfüllen, um bei einer Fachgruppe mitzumachen?

Um in einer Fachgruppe der Berner Baumeister dabei zu sein, muss dein Unternehmen resp. dein Arbeitgeber Verbandsmitglied sein. Einzig die neue Fachgruppe Berufsbildung steht auch Nichtmitgliedern offen.

Was kostet die Teilnahme an einer Fachgruppe?

Die Teilnahme an unseren Fachgruppen ist kostenlos. Dein Engagement und Knowhow sind wichtiger.

Wo finden Fachgruppen statt?

In der Regel versuchen wir, die Fachgruppen auf unserer Geschäftsstelle oder in unseren Ausbildungszentren durchzuführen. Je nach Fachgruppe ist auch eine hybride Teilnahme möglich. Informiere dich am besten bei Luana.

Gibt es auch eine Fachgruppe zum Thema Marketing?

Noch nicht! Hast du Interesse an einer Fachgruppe oder einem Erfahrungsaustausch unter Marketing-Profis? Deponiere es bei Rebeca.

Sind die Workshops/Webinare kostenlos?

Nein. Als Verbandsmitglied kannst du jedoch stark vergünstigt an unseren Workshops teilnehmen. Mehr Infos dazu folgen.

Ich möchte, dass ihr einen Kurs in meiner Firma organisiert

Was für Kurse können individuell organisiert werden?

Bei entsprechender Teilnehmerzahl können all unsere Weiterbildungsangebote in deiner Firma durchgeführt werden. Eine entsprechende Infrastruktur wird vorausgesetzt.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen individuellen Kurs organisieren möchte?

Melde dich am besten direkt bei der Abteilung Bildung.

Ich habe Fragen zum Kranführerausweis

Welche Krane zählen zur Kategorie A?

Fahrzeugkrane wie Autokrane, Mobilkrane, Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie grosse Lastwagenkrane.

Welche Krane zählen zur Kategorie B?

Turmdrehkrane wie Oberdreh-, Unterdreh- und Wippkrane.

Wie lange ist der Lernfahrausweis gültig?

10 Monate ab Ausstellungsdatum. Die Prüfung darf auch mit abgelaufenem Lernfahrausweis abgelegt werden.

Kann ich meinen Lernfahrausweis verlängern?

Der Lernfahrausweis kann via Ausbildungsinstitut aus diesen Gründen verlängert werden:
Längere Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militär-, Zivil- oder Zivilschutzdienst oder nach nicht bestandener Prüfung (max. 6 Monate).

Darf ich mit abgelaufenem Lernfahrausweis zur Kranführerprüfung antreten?

Ja, gemäss EKAS Richtlinie 6510: Kein gültiger Ausweis ist erforderlich bei Hebearbeiten, die im Rahmen von Prüfungsvorbereitungskursen und Prüfungen durchgeführt werden.

Muss ich zwingend zum Arzt, um einen Gesundheitstest zu machen?

Nicht unbedingt. Kannst du alle Fragen zu deinem Gesundheitszustand mit nein beantworten, genügt es, wenn du dein Seh- und Hörvermögen durch einen Optiker testen lässt.

Ich habe Höhenangst. Kann ich trotzdem die Ausbildung zum Kranführer Kat. B (Turmdrehkran) machen?

Ja, du musst deine Höhenangst im Fragebogen zum Gesundheitszustand (Selbstbeurteilungsformular) deklarieren und einen Arzttermin vereinbaren. Falls dein Arzt die Eignung zum Kranführer mit dem Vorbehalt bestätigt, dass die Kranbedienung nur von unten erfolgen darf, erscheint der Hinweis «Kranbedienung von unten» dann auch auf deinem Kranführerausweis und ist verbindlich.

Muss ich die volle Ausbildung absolvieren, wenn ich bereits einen Ausweis einer anderen Kategorie habe?

  • Wer einen Kranführerausweis einer Kategorie besitzt, kann ohne neuerlichen Grundkurs zur Prüfung der anderen Kategorie antreten.
  • Die Prüfungsnote im Fach 2 Anschlagen von Lasten kann übernommen werden, wenn die Mindestnote 5.0 erreicht wurde und die Prüfung der ersten Kategorie nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Ausweiskopie und Kopie vom Notenblatt müssen mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden.