
Bauunternehmen im Kanton Bern sehen sich aktuell mit spürbarer Teuerung, widersprüchlichen Festpreisvorgaben und dem Auslaufen der Ausnahmebestimmungen für PAK-haltigen Ausbauasphalt konfrontiert.
PAK-haltiger Ausbauasphalt
Ende 2025 laufen die Ausnahmebestimmungen für Ausbauasphalt mit einem PAK-Gehalt von 250 bis 1000 mg/kg aus. Viele Belagswerke nehmen solches Material deshalb schon heute nicht mehr an – oder nur zu deutlich höheren Preisen. Der kantonale Kies- und Betonverband empfiehlt, PAK-haltigen Ausbauasphalt nur dann anzunehmen, wenn die Verwertung bis Ende 2025 gesichert ist. Sofern die Teuerung im Werkvertrag entsprechend geregelt ist, empfehlen wir in diesem Fall ein Vorgehen gemäss PKI NPK Deponien.
Unklare Teuerungsregelungen
In Ausschreibungen des Tiefbauamts des Kantons Bern widersprechen sich zum Teil Festpreisvorgaben und Hinweise auf die SIA-Norm 123. Der Verband setzt sich zusammen mit Infra Suisse dafür ein, dass Teuerungen fair geregelt und die Risiken zwischen Bauherrschaft und Unternehmen besser verteilt werden. Lese jetzt unseren Brief an den Kantonsoberingenieur Stefan Studer.
Empfehlungen für sichere Festpreisangebote
Um Mitglieder bei Festpreisangeboten zu unterstützen, hat die Abteilung Technik & Betriebswirtschaft des SBV ein Merkblatt erstellt. Es enthält praktische Tipps, etwa zur Leistungsabgrenzung, zu Ausschlüssen, zur Teuerung und eine Checkliste für die Angebotsprüfung. Das Merkblatt steht Verbandsmitgliedern im SBV-Shop kostenlos zum Download bereit